Krankenkassen-Information

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Krankenfahrten, wenn diese medizinisch notwendig sind. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Wann werden Kosten übernommen?

  • • Fahrten zur stationären Behandlung
  • • Fahrten zur vor- und nachstationären Behandlung
  • • Fahrten zur ambulanten Behandlung bei Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie
  • • Fahrten für Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG, Bl oder H
  • • Fahrten mit Pflegegrad 3-5 bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung

Zuzahlung gemäß § 61 SGB V

Versicherte ab 18 Jahren müssen eine Zuzahlung leisten:

  • 5 € pro Fahrt bei Fahrten bis 10 km
  • Bis 10 € pro Fahrt bei längeren Strecken (0,50 € je zusätzlichem km)

Bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises entfällt die Zuzahlung.