Krankenkassen-Information
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Krankenfahrten, wenn diese medizinisch notwendig sind. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Wann werden Kosten übernommen?
- • Fahrten zur stationären Behandlung
- • Fahrten zur vor- und nachstationären Behandlung
- • Fahrten zur ambulanten Behandlung bei Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie
- • Fahrten für Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG, Bl oder H
- • Fahrten mit Pflegegrad 3-5 bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung
Zuzahlung gemäß § 61 SGB V
Versicherte ab 18 Jahren müssen eine Zuzahlung leisten:
- 5 € pro Fahrt bei Fahrten bis 10 km
- Bis 10 € pro Fahrt bei längeren Strecken (0,50 € je zusätzlichem km)
Bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises entfällt die Zuzahlung.